
meine praxis
preise
Ich versuche meine Werte durch faire Preise und faire Partnerschaften mit meinen Patienten zu leben. Die Kosten für die Behandlung richten sich nach dem zeitlichen Aufwand. Ich biete Ihnen ein unverbindliches Kennenlerngespräch am Telefon an. Mein Stundensatz liegt bei 100 Euro inkl. Vor- und Nachbereitung (Anamnese, Bewertung Ihrer mitgebrachten Befunde, Therapieplan, Behandlung). Diese Angabe enthält noch keine Ausgaben für Therapeutika und medizinische Hilfsmittel. Kosten für Behandlungsserien oder – kuren werden individuell vereinbart.
Patienten die keine Rechnungsstellung nach GebüH benötigen erhalten eine Quittung. Mein Honorar können Sie im Rahmen Ihrer Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen geltend machen.
Gerne teile ich Ihnen am Anfang der Behandlung meine Einschätzung der Kosten für Ihre individuelle Therapie mit und stelle Ihnen auf Wunsch einen Kostenvoranschlag für die Krankenkasse zu Verfügung. Für eine Erstanamnese rechnen Sie bitte mit ca. 1 1/2 – 2 Stunden.
Heilpraktiker sind in ihrer Honorargestaltung nach § 611 BGB grundsätzlich frei und unabhängig.
soziales engagement
werden die kosten erstattet?
Die Behandlungskosten in einer Naturheilpraxis werden von gesetzlichen Krankenkassen leider nicht übernommen. In diesem Fall kann es sinnvoll sein, eine Zusatzversicherung für Heilpraktikerbehandlungen abzuschließen. Dies ist bereits ab einem geringen mtl. Beitrag möglich. Die Kosten werden nur zum Teil erstattet. Ihr Erstattungsanspruch richtet sich nach Ihrem Vertrag. Meine Rechnungen sind ohne Abzug zu begleichen.
Seit 1985 existiert unverändert ein Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH), das die durchschnittlich üblichen Vergütungen für naturheilkundliche Behandlungsformen auflistet.
Dieses Gebührenverzeichnis ist – anders als das ärztliche – keine amtliche Gebührenordnung. Deshalb wird es auch nicht regelmäßig an die realen, aktuellen Kosten angeglichen und bewertet die einzelnen Leistungen mit sehr geringem Zeitaufwand. Im Sinne einer vernünftigen Behandlung und um kostendeckend zu kalkulieren, sind Heilpraktiker in den meisten Fällen darauf angewiesen, ihre Honorare mit den Patienten frei zu vereinbaren. Dies bedeutet für Sie einen Eigenanteil/Selbstbehalt.
Ich bitte in Ihrem eigenen Interesse um eine vorherige Abklärung mit Ihrer Kasse.
Bitte beachten Sie, dass ich mein Honorar nicht nach dem richten kann, was von Ihrer Versicherung tatsächlich erstattet wird. Rechnungen, die nicht oder nicht vollständig von Ihrer Versicherung übernommen werden, müssen dennoch voll beglichen werden.
